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Austritt

Der Austritt als Mitglied kann gemäss Statuten nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate im voraus (d.h. bis 30. September) gekündigt werden. Die Kündigung muss der Geschäftsstelle in Briefform mitgeteilt werden. Ein Einschreiben ist nicht nötig, Du erhälst eine Bestätigung, sobald das Schreiben bei uns eintrifft.

Bitte beachte:

Bei einer Mitgliedschaft beim Fachverband LangzeitSchweiz und beim SBK gilt eine Kündigung nur für den Fachverband. Sollte auch beim SBK ein Austritt gewünscht sein, ist dies dem SBK separat mitzuteilen oder im Schreiben explizit darauf hinzuweisen.
 

Austritte, welche nach dem 30. September eintreffen, werden erst auf Ende des Folgejahres wirksam.

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